Garantie
In Übereinstimmung mit dem Verbrauchergesetz (Gesetzesdekret 6. September 2005, Nr. 206) sind alle Dorelan-Produkte für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Lieferdatum durch eine gesetzliche Garantie abgedeckt, die den Verbraucher gegen etwaige Mängel der Konformität schützt.
Die Dorelan-Produkte sind für eine lange Lebensdauer konzipiert, und deshalb bietet Dorelan zusätzlich zur gesetzlichen Garantie von 2 Jahren, die im Verbrauchergesetz vorgesehen ist, eine zusätzliche Garantie von 3 Jahren auf viele Produkte an.*
Es wird darauf hingewiesen, dass für Kunden, die nicht unter die Definition des Verbrauchers fallen (z. B. Unternehmen oder Fachleute, die mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kaufen), die Garantie für Dorelan-Produkte den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Beziehungen zwischen Fachleuten (B2B) folgt. In diesem Fall gilt die Garantie für Mängel der Konformität für 12 Monate ab Lieferung. Jeder Mangel muss innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung gemeldet werden, wie in Art. 1495 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehen.
*Dorelan kann nach eigenem Ermessen die Anwendung der Garantien im Laufe der Zeit ab einem festgelegten Datum ändern – ohne die zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Garantien zu ändern.
Die vorgenannte Garantie gilt nur, wenn der Kaufnachweis aufbewahrt wurde.




